Verordnung betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung
der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Schattendorf | Omnilex
LGBL_BU_20030512_24•Verordnung betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung
der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Schattendorf
Verordnung betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung
der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Schattendorf
LGBL_BU_20030512_24Verordnung betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung
der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde SchattendorfGazette12.05.2003
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. April 2003 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Schattendorf
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 67/2002, wird verordnet:
Der Gemeinde Schattendorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.