Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 31. März 2004 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 18.11.2003
Auf Grund des § 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, und der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 15.11.1996 wird verfügt:
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 18.11.2003, mit der ein Halte- und Parkverbot auf einem öffentlichen Weg (Gst-Nr. 256 der KG Aschau) im Ortsverwaltungsteil Aschau im Burgenland verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.