Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 2005, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird
Aufgrund des § 71 Abs. 1 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, wird verordnet:
§ 1. Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
Jagdkarte 46,70 Euro
Jagdgastkarte für
a) einen Tag 14,60 Euro
b) einen Monat 28,20 Euro
Berechtigung zur Beizjagd 74,50 Euro
§ 2. Die Jagdkartenabgabe gilt erstmalig für Jagdkarten (Berechtigung zur Beizjagd) des Jagdjahres 2006, das ist vom 1. Februar 2006 bis 31. Jänner 2007.