Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Mai 2006 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Steinbrunn
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:
§ 1. Der Gemeinde Steinbrunn wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 16. Juni 2006 in Kraft.