Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. März 2007 betreffend die Verleihung des Rechts zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Neustift an der Lafnitz
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:
Der Gemeinde Neustift an der Lafnitz wir das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.