Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 12. September 2007 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 15. Mai 2007, Zahl:
2395-1/06/07, mit der verfügt wird, dass das Halte- und Parkverbot gegenüber der Einfahrt zum Hof des Hochhauses (Wienerstraße 2) für gekennzeichnete Fahrzeuge des ORF nicht gilt
LGBl. Nr. 61/2007
Auf Grund des § 89 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, in Verbindung mit § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl. Nr. 159 idgF, wird verfügt:
Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 15. Mai 2007, Zahl: 2395-1/06/07, mit der verfügt wird, dass das Halte- und Parkverbot gegenüber der Einfahrt zum Hof des Hochhauses (Wienerstraße 2) für gekennzeichnete Fahrzeuge des ORF nicht gilt, wird als gesetzwidrig aufgehoben.