Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Mai 2008 über die Ladenöffnungszeiten in Oberwart und Unterwart am 21. Mai 2008
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Am 21. Mai 2008 dürfen alle Verkaufsstellen in Oberwart sowie die an der Verlängerung der Steinamangerer Straße (B63) in Unterwart befindlichen Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offen halten.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 21. Mai 2008 außer Kraft.