Landesverfassungsgesetz vom 3. Juli 2008, mit dem die Burgenländische Gemeindeordnung 2003 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Die Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird wie folgt geändert:
Der Text des § 80 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die Landesregierung hat durch Verordnung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Richtlinien über den Einsatz von Finanzinstrumenten festzulegen.“