Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. November 2011, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird
Aufgrund des § 71 Abs. 1 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, wird verordnet:
§ 1
Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
Jagdkarte 52,70 Euro
Jagdgastkarte für
a) einen Tag 16,60 Euro
b) einen Monat 32,00 Euro
Berechtigung zur Beizjagd 84,30 Euro
§ 2
Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten (Berechtigung zur Beizjagd) des Jagdjahres 2012, das ist vom 1. Februar 2012 bis 31. Jänner 2013.