Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Oktober 2012 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer
Auf Grund des § 33 des Burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 76/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2012, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird der 10. März 2013 festgesetzt.
§ 3Als Stichtag wird der 24. Dezember 2012 bestimmt.