Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Dezember 2013, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird
Auf Grund des § 71 Abs. 1 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, wird verordnet:
§ 1
Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
Jagdkarte 54,90 Euro
Jagdgastkarte für
a) einen Tag 17,25 Euro
b) einen Monat 33,40 Euro
Berechtigung zur Beizjagd 87,90 Euro
§ 2
Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten (Berechtigung zur Beizjagd) des Jagdjahres 2014, das ist vom 1. Februar 2014 bis 31. Jänner 2015.