Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Dezember 2014, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2015)
Auf Grund des § 71 Abs. 1 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet:
§ 1
Höhe der Jagdkartenabgabe
Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen
festgesetzt:
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Jagdkarte 56,20 Euro
-
Jagdgastkarte für
a) einen Tag 17,65 Euro
b) einen Monat 34,20 Euro
- Berechtigung zur Beizjagd 90,00 Euro
§ 2
Geltungsbereich
Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten (Berechtigung zur Beizjagd) des Jagdjahres 2015, das ist vom 1. Februar 2015 bis 31. Jänner 2016.
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2015 in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird, LGBl. Nr. 74/2013, außer Kraft.