Gesetz vom 26. März 2015, mit dem das Landesgesetz, mit dem Überleitungsregelungen über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland erlassen werden, aufgehoben wird
Der Landtag hat beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Das Landesgesetz vom 24. Jänner 2013, mit dem Überleitungsregelungen über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland erlassen werden, LGBl. Nr. 6/2013, wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.