24.Gesetz vom 14. April 2016, mit dem das Burgenländische Landesdienstleistungsgesetz geändert wird (XXI. Gp. RV 297 AB 333)
Gesetz vom 14. April 2016, mit dem das Burgenländische Landesdienstleistungsgesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Landesdienstleistungsgesetz - Bgld. LDLG, LGBl. Nr. 81/2011, wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „erster Instanz“ durch die Wortfolge „der Verwaltungsinstanz“ ersetzt.
In § 4 Abs. 3 wird vor dem Wort „Behörde“ das Wort „Die“ eingefügt.
§ 18 Abs. 1 Z 1 bis 3 lautet:
Der bisherige Text des § 20 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die Änderungen des § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 3 und § 18 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“