28.Gesetz vom 14. April 2016, mit dem das Sprengelhebammengesetz aufgehoben wird
(XXI. Gp. RV 317 AB 335)
Gesetz vom 14. April 2016, mit dem das Sprengelhebammengesetz aufgehoben wird
Der Landtag hat beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Das Gesetz vom 16. Mai 1950, betreffend die Sicherung des Hebammenbeistandes durch öffentlich bestellte Hebammen und die Gewährleistung eines Mindesteinkommens (Sprengelhebammengesetz), LGBl. Nr. 13/1950, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/1970, wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.