LGBLA_BU_20161129_78•Burgenländisches Gemeinde-Investitionsfondsgesetz, Aufhebung
LGBLA_BU_20161129_78Burgenländisches Gemeinde-Investitionsfondsgesetz, AufhebungGazette29.11.2016
78.Gesetz vom 17. November 2016, mit dem das Burgenländische Gemeinde-Investitionsfondsgesetz aufgehoben wird (XXI. Gp. IA 617 AB 633)
Gesetz vom 17. November 2016, mit dem das Burgenländische Gemeinde-Investitionsfondsgesetz aufgehoben wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz vom 19. Juli 1973, mit dem ein Fonds zur Unterstützung von Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie Wasserverbänden und -genossenschaften bei der Errichtung und Erweiterung von infrastrukturellen Einrichtungen gebildet wird (Burgenländisches Gemeinde-Investitionsfondsgesetz), LGBl. Nr. 46/1973, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 74/2012, wird aufgehoben.
Der Burgenländische Gemeinde-Investitionsfonds wird aufgelöst. Das vorhandene Fondsvermögen fließt dem Land Burgenland zu und wird in den Landeshaushalt übernommen.
Das Land Burgenland ist Rechtsnachfolger des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfonds. Alle Rechte und Pflichten des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfonds gehen von Gesetzes wegen auf das Land Burgenland über. Das Land Burgenland tritt sohin als Rechtsnachfolger des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfonds in die zum Zeitpunkt der Aufhebung des Gesetzes bestehenden Förderungsverträge ein.
Dieses Gesetz, LGBl. Nr. 78/2016, tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
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