Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, Änderung | Omnilex
LGBLA_BU_20171220_74•Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, Änderung
Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, Änderung
LGBLA_BU_20171220_74Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, ÄnderungGazette20.12.2017
74.Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 15. Dezember 2017, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 15. Dezember 2017, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird
Auf Grund des § 6 des Personenstandsgesetzes 2013 - PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 120/2016, wird verordnet:
Die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, LGBl. Nr. 93/2016, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 wird nach dem Eintrag „Andau“ der Eintrag „Apetlon“ und nach dem Eintrag „Illmitz“ der Eintrag „Jois“ eingefügt.
Der bisherige Wortlaut des § 2 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 74/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“