48.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. Juni 2021, mit der die Burgenländische Wildstandregulierungsverordnung geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. Juni 2021, mit der die Burgenländische Wildstandregulierungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 81 Abs. 6 und § 86 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2021, wird verordnet:
Die Burgenländische Wildstandregulierungsverordnung, LGBl. Nr. 26/2017, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 79/2019, wird wie folgt geändert:
In § 3 wird das Zitat „LGBl. Nr. 20/2016“ durch das Zitat „LGBl. Nr. 70/2020“ ersetzt.
In § 5 wird die Wortfolge „dem Burgenländischen Landesjagdverband“ durch die Wortfolge „der Bezirksverwaltungsbehörde“ ersetzt, die Absatzbezeichnung „(1)“ und Abs. 2 entfallen.
In § 10 entfallen in der Überschrift das Wort „Hegeschau;“ und die Abs. 3 bis 5.
Dem § 12 werden folgende Abs. 5 und 6 angefügt:
„(5) §§ 3 und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 48/2021, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(6) Die Überschrift des § 10 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 48/2021 tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft, gleichzeitig entfallen § 10 Abs. 3 bis 5.“