Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Mattersburg und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, Änderung | Omnilex
LGBLA_BU_20211222_91•Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Mattersburg und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, Änderung
Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Mattersburg und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, Änderung
LGBLA_BU_20211222_91Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Mattersburg und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, ÄnderungGazette22.12.2021
91.Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 16. Dezember 2021, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Mattersburg und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird
Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 16. Dezember 2021, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Mattersburg und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird
Auf Grund des § 6 des Personenstandsgesetzes 2013 - PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2018, wird verordnet:
Die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirkes Mattersburg und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, LGBl. Nr. 72/2015, wird wie folgt geändert:
Im Titel der Verordnung wird das Wort „Bezirkes“ durch das Wort „Bezirk“ ersetzt.
In § 1 Abs. 1 wird nach dem Eintrag „Pöttsching,“ der Eintrag „Rohrbach bei Mattersburg,“ eingefügt.
Der bisherige Wortlaut des § 2 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 91/2021 tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“