20000405•Kärntner LReg-Rechtsbereinigungsverordnung
20000405Kärntner LReg-RechtsbereinigungsverordnungOrdinance01.06.2021
Verordnung der Landesregierung vom 3. Mai 2021, mit der eine Rechtsbereinigung im Bereich der Verordnungen der Landesregierung erfolgt (Kärntner LReg-Rechtsbereinigungsverordnung)
StF: LGBl. Nr. 46/2021
Aufgrund der Landesgesetze und Bundesgesetze, die die Grundlage der von dieser Verordnung erfassten Rechtsvorschriften bilden, wird verordnet:
Im RIS seit
02.02.2022
(1) Alle auf der Stufe von Verordnungen der Landesregierung in Geltung stehenden Rechtsvorschriften, die im Landesgesetzblatt für Kärnten kundgemacht wurden und vor dem 1. Jänner 2000 in Kraft getreten sind, werden – soweit § 2 nicht anderes bestimmt – aufgehoben.
(2) Wird eine Rechtsvorschrift gemäß Abs. 1 aufgehoben, so bewirkt dies auch das Außerkrafttreten aller Rechtsvorschriften, durch die sie geändert oder ergänzt wurde, die nach dem 31. Dezember 1999 in Kraft getreten sind.
Im RIS seit
02.02.2022
(1) § 1 findet keine Anwendung auf Rechtsvorschriften,
(2) Eine Rechtsvorschrift im Sinne des Abs. 1 umfasst ihre Stammfassung samt allen Rechtsvorschriften, durch die sie geändert oder ergänzt wurde.
Im RIS seit
02.02.2022
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
Im RIS seit
02.02.2022
Siehe LGBl Nr 46/2021
Im RIS seit
02.02.2022
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "V",
"indizes": [
"03 Verlautbarungswesen, Rechtsbereinigung"
],
"citations": [],
"source_id": "LKT40016476",
"applikation": "LrKons",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": "LGBl.Nr. 46/2021",
"stammnorm_bgblnummer": "46/2021"
},
"content": {
"source_id": "LKT40016476",
"bundesland": "K",
"applikation": "LrKons"
}
}