Persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Bestellung der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz und deren Nachweis | Omnilex
20000519•Persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Bestellung der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz und deren Nachweis
Persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Bestellung der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz und deren Nachweis
20000519Persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Bestellung der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz und deren NachweisOrdinance12.04.2012
Verordnung der Landesregierung vom 27. März 2012 über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Bestellung der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz sowie deren Nachweis