LGBL_KA_20000707_39•Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung,Änderung
LGBL_KA_20000707_39Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung,ÄnderungGazette07.07.2000
Verordnung der Landesregierung vom 13. Juni 2000, Zl. 10L-101/105/2000, mit der die Verordnung über das
land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen (Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung)
geändert wird
Auf Grund der §§ 9, 14, 29, 30, 48, 56 und 58 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993, LGBl. Nr. 16, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 58/1998, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung über das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen
(Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung), LGBl. Nr. 119/1993, zuletzt
geändert durch die Verordnung
LGBl. Nr. 40/1999, wird wie folgt geändert:
"An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. a, b und d hat der Unterricht an fünf Tagen in der Woche zu erfolgen."
"Der Unterricht hat an Schulen gemäß Abs. 1 lit. a, b, c sowie in der 1. und 4. Schulstufe gemäß Abs. 1 lit. d
je Schulstufe zwei Semester (Winter- und Sommersemester) zu dauern. An Schulen gemäß Abs. 1 lit. d hat der Unterricht in der 2. Schulstufe ein Wintersemester, in der 3. Schulstufe ein verkürztes Sommersemester,
welches am zweiten Montag im April beginnt, zu dauern (saisonmäßige Führung gemäß § 29 Abs. 2 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993). An Schulen gemäß Abs. 1 lit. c hat zwischen 2. und 3. und 3. und 4. Schulstufe eine Pflichtpraxis von je zumindest vier Wochen zu erfolgen. An Schulen gemäß Abs. 1
lit. d hat zwischen 2. und 3. Schulstufe eine Pflichtpraxis im Ausmaß von 14 Monaten zu erfolgen, wobei diese
grundsätzlich in mindestens zwei verschiedenen Betrieben zu absolvieren ist. Mit Zustimmung der Schulleitung kann die Pflichtpraxis in nur einem Betrieb absolviert werden, wenn Fertigkeiten in mindestens
zwei Produktions- bzw. Dienstleistungszweigen oder in mindestens einem Produktions- und einem Dienstleistungszweig des Gartenbaues vermittelt werden.
"§ 50
Mehrtägige Veranstaltungen dürfen höchstens in folgendem Ausmaß durchgeführt werden:
Schulart/Ausmaß in SchulstufeKalendertagen
An Schulen gem. § 3 Abs. 1 lit. a und b
Pflichtgegenstände
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
Volkskunde und Dorfentwicklung
Mathematik
Politische Bildung
Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewußtmachen wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten. Erziehung zu sicherem
Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten. Befähigung zur Ersten Hilfe und zum richtigen Verhalten bei Erkrankungen.
Lehrstoff
Gesundheitslehre: Richtige Körperpflege, gesunde Lebensweise; Erscheinungen und Ursachen häufiger
Krankheiten, Verhalten bei Krankheiten; Hausapotheke.
Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.
Entfaltung der Persönlichkeit; Erziehung und Selbsterziehung. Geschlecht, Liebe, Ehe.
Familienleben: Die Familie und ihre Mitglieder; Familie und Öffentlichkeit.
Erste-Hilfe-Kurs: Verhalten bei Verletzungen, Vergiftungen, Ohnmacht, Hitzschlag und Erfrierungen;
Wundversorgung; Transport von Verletzten.
Umweltschutz: Gefährdung und Erhaltung des Lebensraumes.
Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.
Didaktische Grundsätze
Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunter-richtes sind besonders auszunützen.
Informationen der Massenmedien sind auszuwerten.
Die Erste Hilfe ist zu üben; auf Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel ist besonders Bedacht zu nehmen.
Ökologie und Umweltschutz
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
Grundlagen des Gartenbaues
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der na-turkundlichen Grundlagen des Gartenbaues. Wecken und Fördern
des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Boden-fruchtbarkeit
und für die Lebensvorgänge in
der Natur.
Wetter- und Klimakunde: Grundbegriffe, Einfluß der Klimafaktoren auf die Pflanze, Wettervorhersage,
Witterungsschäden und deren Verhütung, Gewächshausklima.
Bodenkunde: Aufbau der Erde; Entstehung des Bodens; Bestandteile des Bodens;
Einteilung der Böden;
Bodeneigenschaften; Boden-verbesserung und Bodenbearbeitung; Bodenwasser;
Bodenluft; Gärtnerische Erden
und Substrate; Zuschlagstoffe; Bodenschutz und Bodenpflege.
Pflanzenernährung: Pflanzennährstoffe, Er-tragsgesetze, Mineraldünger, Organische Dünger, Bemessung der Düngergaben.
Didaktische Grundsätze
Auf den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und der Notwendigkeit des Bodenschutzes ist besonders hinzuweisen.
Pflanzenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der Bo-tanik. Wecken und fördern der Freude an der Pflanzenwelt.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf Veranschaulichung ist besonders Wert zu legen.
Pflanzenschutz
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für den Pflanzenschutz im Gartenbau
erforderlich sind. Anleitung zu
ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.
Zierpflanzenproduktion
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Her-anzucht, Pflege und Vermarktung der wich-tigsten Blumen und Zierpflanzen erforderlich sind. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf praxisbezogene Kulturanleitungen ist besonderer Wert zu legen. Vernetztes
Denken soll gefördert werden.
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen
Floristik
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von floristischen Grundkenntnissen. Wecken und fördern der Freude an schöner Gestaltung. Das Geschick im Erkennen der Auswahl und Verarbeitung geeigneter Materialien ist zu
fördern und das Gefühl für
Proportionen und Farbkombinationen zu entwickeln.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf praxisbezogene Darstellung ist beson-ders Wert zu legen. Stilsicherheit ist durch Übung anzustreben. Das Verständnis für die floristische Gestaltung ist gezielt zu fördern.
Baumschulwesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Heranzucht, Pflege und Vermarktung von Gehölzen und Stauden
erforderlich sind. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Landschaftsgärtnerei
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der für die Gestaltung von Gar-tenanlagen und Friedhöfen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen. Der Unterricht ist durch Lehraus-gänge zu ergänzen.
Gemüseproduktion
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der Her-anzucht, Pflege und Vermarktung der wich-tigsten Gemüsearten.
Anleitung zu ökonomi-schem und ökologischem Denken und Han-deln.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete, die Arten der Vermarktung sowie auf die Sortierungsvorschriften und auf die Quali-tätsrichtlinien ist hinzuweisen
Technik im Gartenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen bezüglich Aufbau, Funktion, Wartung und Pflege technischer Einrichtungen im Gartenbau. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Dem Unfallschutz und der Unfall-verhütung ist
besonderes Augenmerk zu schenken.
Betriebswirtschaft und Buchführung
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Grundkenntnisse, die zum Verständnis von Vorgängen und Zusammenhängen in der Wirtschaft erforderlich sind, wobei die wirtschaftlichen Vorgänge im Gartenbaubetrieb, dessen rationelle
Einrichtung und erfolgreiche Führung besonders zu beachten sind. Befähigung zu den Grundlagen des
gärtnerischen Rechnungswesens. Anleitung zur Beobachtung volkswirtschaftlicher Entwicklungen und deren
Einfluß auf den Gartenbau sowie zu kaufmännischem Denken und Handeln.
Didaktische Grundsätze
Informationen von Massenmedien sind auszuwerten.
Für das Rechnungswesen sind die im Handel erhältlichen Drucksorten, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare zu verwenden. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Grundzüge des Rechnungswesens und der Betriebsplanung.
In der 4. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterricht Text- und Datenverarbeitung herzustellen. Der Unterricht ist durch Lehr-ausgänge zu ergänzen.
Verkaufskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung handelskundlicher Grundkennt-nisse sowie der erforderlichen Kenntnisse zum erfolgreichen
Verkaufen gärtnerischer Erzeugnisse. Anleitung zum richtigen Umgang mit Kunden.
Didaktische Grundsätze
Auf die laufende Weiterentwicklung im Be-reich Kunde und Verkauf ist besonders
Be-dacht zu nehmen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.
Text- und Datenverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage B/1
Alternative Pflichtgegenstände
Gegenstandsgruppe Zierpflanzenproduktion/
Floristik
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung spezieller Kenntnisse in Zier-pflanzenproduktion und Floristik.
Anleitung zu ökonomischem und
ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Zierpflanzenproduktion
Kultur, Steuerung und Vermarktung des speziellen Sortiments von Beet- und Balkonblumen, Zimmerpflanzen,
Schnittblumen und Schnittgrün, Sonderkulturen, Erdlose Kulturen.
Floristik
Trauerfloristik; Allerheiligen-, Advent- und Osterfloristik; Hochzeitsfloristik; Stilkunde; Dekorationen.
Didaktische Grundsätze
Auf die Bedeutung und Möglichkeit der Spezialisierung ist besonders einzugehen.
Auf neueste Kulturverfahren
und -methoden ist besonders Bedacht zu nehmen.
Durch Anschauung und Üben ist Stilsicherheit in themengerechter Form und Farbgebung anzustreben. Das Verständnis für die floristische Gestaltung ist gezielt zu fördern. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu
ergänzen.
Gegenstandsgruppe Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung spezieller Kenntnisse im Baumschulwesen und Landschaftsgärtnerei.
Anleitung zu ökonomischem
und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Baumschulwesen
Spezielle Anzucht- und Kulturverfahren von Gehölzen; Schnitt und Pflege von Gehölzen; Qualitäts- und Gütebestimmungen; Vermarktung von Gehölzen und Stauden; Sortiment und Verwendung von Laub- und Nadelgehölzen, Schling- und Kletterpflanzen, Stauden, Wasserpflanzen und Gräser.
Landschaftsgärtnerei
Horizontal- und Lagemessung, Projektplanung für private Gärten, öffentliche Grünanlagen, Landschafts- und Sportplatzbau; Pflege- und Baumaßnahmen; Bauabwicklung und Leistungsbeschreibung
Didaktische Grundsätze
Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen. Der Unterricht ist durch Lehraus-gänge zu ergänzen.
Freigegenstände
Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
Chorgesang
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
Sport
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/2
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/2
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1
Lehrstoff
Landschaftsgärtnerei
Boden- bzw. Erdarbeiten; Bodenverbesserung, Bodenbearbeitung und Bodenverarbeitung.
Arbeiten mit Pflanzen: Pflanzenversorgung, Pflanzung bzw. Verpflanzen von Gehölzen und Stauden, Anlage
von Wiesen- und Rasenflächen, Erhaltungspflege von Gehölz- und Staudenpflanzungen sowie Rasenflächen;
Verwendung von Gehölzen
Zierpflanzenproduktion
Erkennen von Pflanzen und Saatgutarten; Durchführung einfacher Kulturarbeiten im Zierpflanzenbau;
Erkennen von Pflanzenge-weben im Mikroskop.
Baumschulwesen
Pflanzung und Schnitt von Obstgehölzen; Anlegen eines Herbariums; Obstsortenkunde; Gehölzkunde.
Floristik
Herstellen von Sträußen und Blumenarrangements; Vorbereiten von Zierpflanzen für den Verkauf.
Pflanzenkunde
Erkennen eines Grundsortimentes an Zimmer- und Freilandpflanzen.
Gemüseproduktion
Samenkunde gebräuchlicher Gemüsearten; Grundlegende Kulturarbeiten: Aussaat, Pikieren, Pflanzung.
Technik im Gartenbau
Material- und Werkzeugkunde; Handhabung von Werkzeugen für die Metall- und Holzbearbeitung; Herstellen
von Elektroschweiß-verbindungen; Einsatz, Wartung und Pflege von Gartenbaumaschinen und Geräten.
Landschaftsgärtnerei
Pflanz- und Pflegearbeiten im Herbst; Grafische Darstellungsarten; Mauerbau und Bodenbeläge.
Zierpflanzenproduktion
Durchführen allgemeiner Kultur- und Pfle-gearbeiten an Zierpflanzen, Beet- und Bal-konblumen unter Einsatz
verschiedener Hilfs-stoffe; Erkennen von Zimmerpflanzen.
Baumschulwesen
Autovegetative Vermehrung von Gehölzen und Stauden; Xenovegetative Vermehrung von Gehölzen; Rodung
und Überwinterung von Gehölzen und Stauden; Betriebspraxis.
Floristik
Lehrstoff der 1. Schulstufe, jedoch mit gesteigerten Anforderungen; Dekorationen.
Pflanzenkunde
Erkennen von Zimmer- und Freilandpflanzen.
Gemüseproduktion
Allgemeine Kultur- und Pflegearbeiten an Gemüsepflanzen
Verkaufskunde
Üben des Verkaufsgespräches mit Video-Training; Richtiges Telefonieren im Ein- und Verkaufsbereich;
Erstellen von Standardsorti-menten für den Endverkauf.
Technik im Gartenbau
Einsatz, Wartung und Pflege von wichtigen Maschinen und Geräten für den Gartenbau sowie von
Gewächshauseinrichtungen.
Anwenderschutz: Handhaben von Geräten für den Pflanzenschutz.
Pflanzenschutz
Umgang und Aufbewahrung von Pflanzen-schutzmitteln; Spritzbrühenherstellung und Ausbringung; Erkennen
von nicht para-sitären und parasitären Schäden an Pflanzen.
Landschaftsgärtnerei
Pflanz- und Pflegearbeiten im Frühjahr; einfache technische Baumaßnahmen; Verwendung von Gehölzen und Stauden.
Zierpflanzenproduktion
Erkennen von Sommerblumen; Kulturarbeiten an Beet- und Balkonpflanzen unter Einsatz verschiedener
Hilfsstoffe.
Baumschulwesen
Betriebspraxis; Aufschulen/Verschulen von Gehölzen; Kultur-, Pflege- und Schnittmaßnahmen; Pflanzenkunde
– Koniferen.
Floristik
Lehrstoff der 2. Schulstufe, jedoch mit gesteigerten Anforderungen; Dekorationen.
Pflanzenkunde
Erkennen von Zimmer- und Freilandpflanzen.
Gemüseproduktion
Allgemeine Kultur- und Pflegearbeiten an Heil- und Gewürzkräutern; Erkennen von Kräutern.
Verkaufskunde
Üben des Verkaufsgespräches mit Video-Training; Richtiges Telefonieren im Ein- und Verkaufsbereich;
Erstellen von Standardsorti-menten für den Endverkauf.
Pflanzenkunde
Erkennen und Beschreiben von Pflanzensortimenten gegliedert nach Spezialbereichen.
Gemüseproduktion
Erstellen von Kulturplänen; Kulturverlauf bei Gemüsepflanzen, Nutz- und Heilpflanzen; Marktbeobachtung
Technik im Gartenbau
Steuerungssysteme im Gartenbau; Planung einer Gartenbauanlage; Kunden- und Kulturbetreuung mit
technischen Hilfsmitteln.
Pflanzenschutz
Erkennen von Krankheiten, Schädlingen und Schadpflanzen; Durchführen der Pflanzenschutzmethoden;
Umgang mit Pflanzen-schutzmitteln und -geräten.
Verkaufskunde
Üben spezieller Verkaufssituationen mit Video-Training; Üben des marktgerechten Anbietens und des Verkaufes von gärtnerischen Erzeugnissen; Markterhebung zu aktuellen Themen. Betriebsanalyse nach speziellen Vorgaben; Gestaltung von Verkaufsanlagen; Lehraus-gänge zu aktuellen
Anlässen.
Gartenbau
Wichtige Tätigkeiten aus den nicht gewählten Gegenstandsgruppen; Tagebuchführung.
Alternative Pflichtgegenstände
Gegenstandsgruppe Zierpflanzenproduktion/
Floristik
Zierpflanzenproduktion
Durchführen von speziellen Kultur- und Pflegearbeiten an Zierpflanzen unter Einsatz verschiedener
Hilfsmittel; Kulturplanung; Kultursteuerung; Erkennen des Zierpflanzensortimentes; Ernten, Sortieren und Verpacken von Zierpflanzen; Kulturarbeiten an Sonder-kulturen; Saisonale
Bepflanzungen im Freiland und in Innenräumen.
Floristik
Hochzeitsfloristik, Trauerfloristik, Allerheiligen-, Advent- und Osterfloristik, Tischdekorationen.
Dekorationen zu speziellen Anlässen.
Verkaufstraining.
Gegenstandsgruppe Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei
Baumschulwesen
Vermehrung, Anzucht- und Kulturverfahren von Stauden, Koniferen, Laubbäumen und Sträuchern; Spezielle
Schnitt- und Pflege-maßnahmen von Gehölzen und Stauden; Marktgerechtes Anbieten
von Stauden und Gehölzen; Sortimentskunde – Stauden und Gehölze.
Landschaftsgärtnerei
Erstellen von einfachen Gestaltungsplänen für Vorgarten, Wohngarten, öffentliche Parkanlagen; Erstellen
eines Modells zu einem Wohnhausgarten; Durchführung von diversen Baumaßnahmen; Verwendung von
Pflanzen-sortimenten, Fächerübergreifende Projektarbeiten.
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
V. PFLICHTPRAXIS
Siehe Anlage B/5"
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. September 2000 in Kraft.
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "Verordnung",
"indizes": [],
"citations": [],
"source_id": "LGBL_KA_20000707_39",
"applikation": "Lgbl",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": null,
"stammnorm_bgblnummer": null
},
"content": {
"source_id": "LGBL_KA_20000707_39",
"bundesland": "K",
"applikation": "Lgbl"
}
}