Gesetz über Abgaben für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber
befindlichen Luftraumes durch Gemeindeunternehmen; Änderung | Omnilex
LGBL_KA_20011024_90•Gesetz über Abgaben für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber
befindlichen Luftraumes durch Gemeindeunternehmen; Änderung
Gesetz über Abgaben für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber
befindlichen Luftraumes durch Gemeindeunternehmen; Änderung
LGBL_KA_20011024_90Gesetz über Abgaben für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber
befindlichen Luftraumes durch Gemeindeunternehmen; ÄnderungGazette24.10.2001
Gesetz vom 31. Juli 2001, mit dem das Gesetz über Abgaben für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes durch Gemeindeunternehmen geändert wird
Der Kärntner Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über Abgaben für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes durch Gemeindeunternehmen, LGBl. Nr. 2/1959, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 39/1969, wird wie folgt geändert:
Dem § 1 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Als Gemeindeunternehmen gelten auch jene Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vH der Anteile bzw. des Kapitals beteiligt ist."