Verordnung der Landesregierung vom 15. Dezember 2009, GZ - 4-FINF-1017/14-2009, mit der die Verordnung der Landesregierung vom 18. März 1997 über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an die Abgabenbehörden des Landes und der Gemeinden aufgehoben wird
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung vom 18. März 1997 über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an die Abgabenbehörden des Landes und der Gemeinden, LGBl. Nr. 27/1997, wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.