Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 4. Mai 2010, Zl. 3-KL 38-85/2-2010, mit der der Name der Marktgemeinde Schiefling am See geändert wird
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K - AGO, LGBl. Nr. 66/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2008, wird verordnet:
§ 1
Der Name der Marktgemeinde Schiefling am See wird in „Schiefling am Wörthersee“ geändert.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.