LGBL_KA_20100922_70•Referatseinteilung; Änderung
LGBL_KA_20100922_70Referatseinteilung; ÄnderungGazette22.09.2010
Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:
Die Anlage zu § 1 der Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE), LGBl. Nr. 35/2010, wird wie folgt geändert:
„Jugendförderung einschließlich Landesjugendreferat;“
durch die Wortfolge
„Jugendförderung einschließlich Landesjugendreferat; Vom Jugendschutz der Bereich Jugendkarte;“
ersetzt.
„Rechtliche Angelegenheiten der Krankenanstalten;
Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;
Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds;
Kärntner Gesundheitsfonds;“
durch die Wortfolge
„Krankenanstaltenrecht, ausgenommen Angelegenheiten der Anstaltsordnungen;
Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetz, soweit nicht die Bestellung der Mitglieder der Expertenkommission der KABEG betroffen ist;
Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds;“
ersetzt.
„Geschäftsstelle des Landesagrarsenates;“
durch die Wortfolge
„Geschäftsstelle der Agrarbehörden;“
ersetzt.
„Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landesbediensteten in den Landeskrankenanstalten und in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;
Angelegenheiten der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger des Landes, die vor der Versetzung oder vor dem Übertritt in den Ruhestand in einer Landeskrankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Dienst verrichtet haben;“
durch die Wortfolge
„Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landesbediensteten in den Landeskrankenanstalten und in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;
Angelegenheiten der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger des Landes, die vor der Versetzung oder vor dem Übertritt in den Ruhestand in einer Landeskrankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Dienst verrichtet haben; Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetz, soweit die Bestellung der Mitglieder der Expertenkommission der KABEG betroffen ist;“
ersetzt.
„Vom Krankenanstaltenrecht die Angelegenheiten der Anstaltsordnungen;
Kärntner Gesundheitsfonds.“
angefügt.
„Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landesbediensteten in den Landeskrankenanstalten und in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;
Angelegenheiten der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger des Landes, die vor der Versetzung oder vor dem Übertritt in den Ruhestand in einer Landeskrankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Dienst verrichtet haben;“
durch die Wortfolge
„Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landesbediensteten in den Landeskrankenanstalten und in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;
Angelegenheiten der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger des Landes, die vor der Versetzung oder vor dem Übertritt in den Ruhestand in einer Landeskrankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Dienst verrichtet haben; Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetz, soweit die Bestellung der Mitglieder der Expertenkommission der KABEG betroffen ist;“
ersetzt.
„Jugendschutz einschließlich des Beschäftigungsschutzes von Kindern und Jugendlichen;“
durch die Wortfolge
„Jugendschutz einschließlich des Beschäftigungsschutzes von Kindern und Jugendlichen, ausgenommen der Bereich Jugendkarte;“
ersetzt.
Für die Kärntner Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
DÖRFLER
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