Neufestsetzung des Familienzuschusses und des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens
nach dem Kärntner Familienförderungsgesetz | Omnilex
LGBL_KA_20111031_90•Neufestsetzung des Familienzuschusses und des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens
nach dem Kärntner Familienförderungsgesetz
Neufestsetzung des Familienzuschusses und des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens
nach dem Kärntner Familienförderungsgesetz
LGBL_KA_20111031_90Neufestsetzung des Familienzuschusses und des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens
nach dem Kärntner FamilienförderungsgesetzGazette31.10.2011
Verordnung der Landesregierung vom 18. Oktober 2011, Zahl 6-FF-1/9-2011, mit der der monatliche Familienzuschuss und das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen nach dem Kärntner Familienförderungsgesetz neu festgesetzt wird
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Förderung der Familien in Kärnten (Kärntner Familienförderungsgesetz – K-FFG), LGBl. Nr. 10/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr.67/2010, wird verordnet:
Artikel I
Der Familienzuschuss beträgt monatlich bei einem gewichteten monatlichen Pro-Kopf-Einkommen:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.