Inkrafttreten der Vereinbarung über eine Änderung der
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtätige
kostenlose und verpflichtende Förderung in institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtungen in den Ländern Burgenland, Wien
und Salzburg | Omnilex
LGBL_KA_20111229_103•Inkrafttreten der Vereinbarung über eine Änderung der
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtätige
kostenlose und verpflichtende Förderung in institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtungen in den Ländern Burgenland, Wien
und Salzburg
Inkrafttreten der Vereinbarung über eine Änderung der
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtätige
kostenlose und verpflichtende Förderung in institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtungen in den Ländern Burgenland, Wien
und Salzburg
LGBL_KA_20111229_103Inkrafttreten der Vereinbarung über eine Änderung der
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtätige
kostenlose und verpflichtende Förderung in institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtungen in den Ländern Burgenland, Wien
und SalzburgGazette29.12.2011
Kundmachung des Landeshauptmannes vom 14. Dezember 2011, Zl. -2V-VE-83/14-2011, betreffend das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen in den Ländern Burgenland, Wien und Salzburg
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, LGBl. Nr. 81/2011, wird für die Länder Wien und Burgenland mit 1. November 2011 und für das Land Salzburg mit 1. Dezember 2011 wirksam.