Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Jänner 2012, Zahl A03-ALL-28/1-2012, mit welcher die näheren Bestimmungen über die besonderen Anstellungserfordernisse für den Gemeindedienst geregelt werden (Kärntner Gemeinde-Anstellungserfordernisse-Verordnung – K-GAEV)
Aufgrund § 6 Abs. 7 Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz – K-GMG, LGBl. Nr. 96/2011, wird verordnet:
§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung
(1) Diese Verordnung regelt die besonderen Anstellungserfordernisse für die Aufnahme in Dienstverhältnisse, auf welche das Gemeindemitarbeiterinnengesetz – K-GMG anzuwenden ist.
(2) Ausgenommen vom Geltungsbereich dieser Verordnung ist die Anstellung von Mitarbeiterinnen,
Für die Kärntner Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
D ö r f l e r
Anlage
Besondere Anstellungserfordernisse nach Fachbereich und Gehaltsklasse
Administrativ-kaufmännische Funktionen
Bürgerinnen- und Kundinnen-orientierte Funktionen Führungsfunktionen