LGBLA_KA_20160520_34•Pflichtsprengel für die Neuen Mittelschulen im Bezirk Wolfsberg
LGBLA_KA_20160520_34Pflichtsprengel für die Neuen Mittelschulen im Bezirk WolfsbergGazette20.05.2016
Auf Grund der §§ 57 Abs. 1, 2 und 3 und 58 Abs. 3 des Kärntner Schulgesetzes, LGBl. Nr. 58/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2015, wird verordnet:
Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Bad St. Leonhard im Lavanttal umfasst das Gebiet
Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Lavamünd umfasst
Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule St. Andrä umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde St. Andrä.
Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule St. Gertraud umfasst
Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule St. Paul im Lavanttal umfasst das Gebiet
Der deckungsgleiche Pflichtsprengel der Neuen Mittelschulen in der Stadt Wolfsberg umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde Wolfsberg ausgenommen die Katastralgemeinden Vordertheißenegg, Hintertheißenegg und Waldenstein.
Die Sprengel für die Neuen Mittelschulen im politischen Bezirk Wolfsberg sind in den Gemeinden, auf deren Gebiet sich die Schulsprengel nach den §§ 1 bis 6 beziehen, und in den Neuen Mittelschulen Bad St. Leonhard im Lavanttal, Lavamünd, St. Andrä, St. Gertraud, St. Paul im Lavanttal und Wolfsberg zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
(1) Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 2. März 1999, LGBl. Nr. 21/1999, mit der die Sprengel für die Hauptschulen im politischen Bezirk Wolfsberg festgesetzt werden, außer Kraft.
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