LGBLA_KA_20160704_44•Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung; Änderung
LGBLA_KA_20160704_44Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung; ÄnderungGazette04.07.2016
Gemäß § 2 Abs. 1, 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008, sowie gemäß Art. 44 Abs. 2 und 3 der Kärntner Landesverfassung – K-LVG, LGBl. Nr. 85/1996, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 17/2016, wird mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung erlassen wird (K-GEA), LGBl. Nr. 33/2015, wird wie folgt geändert:
In der Anlage zu § 1 entfallen in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion die Wortfolgen „Innerbetriebliches Berichtswesen;“, „Controlling;“,„First Level Control (FLC) von Projekten im Rahmen von INTERREG-Förderprogrammen;“ und “Kärntner Landesrechtssammlung;“.
In der Anlage zu § 1 in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion wird die Wortfolge „Alpen-Adria-Geschäftsstelle einschließlich Generalsekretariat der Arbeitsgemeinschaft Alpen-Adria;“ durch die Wortfolge „Alpen-Adria Contact Point einschließlich Generalsekretariat der Alpen-Adria Allianz;“ ersetzt.
In der Anlage zu § 1 in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion wird der Ausdruck „Personenstandsangelegenheiten;“ durch die Wortfolge „Personenstandsangelegenheiten und Prüfungskommission für die Fachprüfung für Standesbeamte;“ ersetzt und nach der Wortfolge „Stellenplan der Landesverwaltung;“ in neuer Zeile der Ausdruck „Personalcontrolling;“ eingefügt.
In der Anlage zu § 1 in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 2 – Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau wird nach der Wortfolge „Mitwirkung bei der Bewilligung von Ausgaben, zu denen das Land nicht gesetzlich oder rechtsverbindlich verpflichtet ist;“ jeweils in neuer Zeile die Wortfolgen „Controlling, ausgenommen Personalcontrolling;“ und „First Level Control (FLC) von Projekten im Rahmen von INTERREG-Förderprogrammen;“ eingefügt.
In der Anlage zu § 1 in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 6 – Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport wird nach der Wortfolge „Allgemeine Amtsbibliothek;“ der Ausdruck „Pendlerförderung;“ durch den Ausdruck „Bibliothekswesen;“ ersetzt.
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