Verordnung der Landesregierung vom 14. Juli 2020, Zl. 07-AL-GVB-63/15-2020, mit der die Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Spittal an der Drau geändert wird
Gemäß Art. 118 Abs. 7 B-VG und § 10 Abs. 5 K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 29/2020, wird auf Antrag der Gemeinden Irschen und Kleblach-Lind sowie der Marktgemeinde Greifenburg verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 2017, Zl. 07-AL-GVB-63/11-2017, mit der die Besorgung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf Behörden des Landes übertragen wird (Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Spittal an der Drau), LGBl. Nr. 36/2017, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Rennweg am Katschberg“ die Wortfolge „wird ab 1. August 2020 von den Gemeinden Irschen und Kleblach-Lind sowie von der Marktgemeinde Greifenburg auf die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau übertragen.“ eingefügt.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Tag in Kraft.
(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen weiterzuführen.