Gesetz vom 27. Mai 2021, mit dem das Gesetz, mit dem ein Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten errichtet wird, geändert wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz, mit dem ein Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten errichtet wird,LGBl. Nr. 7/1972, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2017, wird wie folgt geändert:
§ 14 lautet:
„§ 14Verwendung von Fondsmitteln für Investitionsprogramme
Abweichend von §§ 1 bis 2 wird die Landesregierung ermächtigt, dem Land folgende Fondsmittel zur Verfügung zu stellen, die ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet werden dürfen:
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) § 14 Z 1 des Gesetzes, mit dem ein Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten errichtet wird, in der Fassung des Art. I dieses Gesetzes tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.