Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen; Änderung | Omnilex
LGBLA_KA_20220201_13•Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen; Änderung
Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen; Änderung
LGBLA_KA_20220201_13Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen; ÄnderungGazette01.02.2022
Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 31. Jänner 2022, Zl. 05-P-ALL-152/24-2022, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten, mit der im Bundesland Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen verfügt werden, geändert wird
Aufgrund der § 3 Abs. 1 und Abs. 2 und § 4a Abs. 1 sowie § 7 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 255/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten, mit der im Bundesland Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen verfügt werden, LGBl. Nr. 6/2022, wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 2 lautet:
„(2) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten auch für den Fall des Außerkrafttretens der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung.“