Gesetz vom 17. Juli 2025, mit dem die Kärntner Bauvorschriften geändert werden
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Die Kärntner Bauvorschriften – K-BV, LGBl. Nr. 56/1985, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2022, werden wie folgt geändert:
Artikel I
§ 50e Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Autostellplätzen sind mit einem Ladepunkt je zehn Autostellplätze oder einer Leitungsinfrastruktur (Schutzrohre für Elektrokabel) für mindestens 50 % der Autostellplätze, um die spätere Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu ermöglichen, auszustatten.“
Artikel II
Die Anforderung an Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Autostellplätzen gemäß § 50e Abs. 1 letzter Satz K-BV müssen spätestens bis zum 1. Jänner 2027 erfüllt sein.