Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Verordnung über den örtlichen Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern
StF: LGBl. 6000/1-0
Die NÖ Landesregierung hat am 17. November 2009 aufgrund des § 1 Abs. 3 des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. 6000–12, verordnet:
§ 1
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
§ 2 Inkrafttreten
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
§ 1 tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Änderung von Bezirksbauernkammerbereichen, LGBl. 6000/1–7, außer Kraft.
§ 3 Übergangsbestimmungen
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Bis zum Inkrafttreten des § 1 werden ab 1. Juli 2001 folgende neue Bezirksbauernkammerbereiche gebildet: