Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Verordnung über die Vollziehung der StVO 1960 in Amstetten
StF: LGBl. 8790/8-0
Die NÖ Landesregierung hat am 13. September 2005 auf Grund des § 94c der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. I Nr. 15/2005, verordnet:
§ 1 Landesstraßen
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Der Stadtgemeinde Amstetten wird zur Vollziehung hinsichtlich der Landesstraßen im Gemeindegebiet Amstetten übertragen:
§ 2 Landes- und Gemeindestraßen
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Der Stadtgemeinde Amstetten werden die von der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 94b Abs. 1 lit.a) StVO 1960 zu besorgenden Angelegenheiten, die nur das Gebiet der Stadtgemeinde Amstetten betreffen, zur Vollziehung hinsichtlich der Landes- und Gemeindestraßen im Gemeindegebiet Amstetten übertragen.
§ 3 Schlußbestimmung
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.