Verordnung über Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich 2017
StF: LGBl. Nr. 49/2017
Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 11. Juli 2017 aufgrund des § 99 Abs. 5 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, verordnet:
Verordnung über Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich 2017
Im RIS seit
12.07.2017
§ 1 Im RIS seit
Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen im Land Niederösterreich im Sinne des § 99 Abs. 3 und 4 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, werden die in der Anlage zu dieser Verordnung enthaltenen Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt.
Im RIS seit
12.07.2017
§ 2 Im RIS seit
Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst das Land Niederösterreich.
Im RIS seit
12.07.2017
§ 3 Im RIS seit
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich, LGBl. 6850/9, außer Kraft.
Im RIS seit
12.07.2017
Anl. 1 Im RIS seit
Verzeichnis der Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawienen
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
12.07.2017