20001196•Bestimmung eines Schongebietes in Waidhofen an der Ybbs
20001196Bestimmung eines Schongebietes in Waidhofen an der YbbsOrdinance21.06.2018
Verordnung betreffend die Bestimmung eines Schongebietes in Waidhofen an der Ybbs
StF: LGBl. Nr. 31/2018
Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 13. Juni 2018 auf Grund der §§ 34 Abs. 2 und 35 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBI. Nr. 215/1959 in der Fassung BGBI. I Nr. 58/2017, verordnet:
Verordnung betreffend die Bestimmung eines Schongebietes in Waidhofen an der Ybbs
Im RIS seit
20.06.2018
(1) Zum Schutz des Grund- und Quellwassers der Kerschbaumer-Quelle, Glashütten-Quelle, Hieslwirt-Quelle, Mitterlug-Quelle, des Forster-Brunnens, des Weißenbach-Brunnens, der Hinterlug-Quelle und der KreiIhof-Quellen der kommunalen Wasserversorgung der Stadt Waidhofen an der Ybbs werden die in § 1 Abs. 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Bereiche in den Katastralgemeinden Wirts und KreiIhof der Stadt Waidhofen an der Ybbs zum Schongebiet bestimmt. Es besteht aus den Teilbereichen:
(2) Das Schongebiet umfasst die blau umrandeten Flächen der in den Anlagen 1 bis 11 zu dieser Verordnung ersichtlichen planlichen Darstellungen. Ein Übersichtslageplan des Schongebiets ist als Anlage 12 Teil der Verordnung.
Im RIS seit
20.06.2018
Im Schongebiet sind – unbeschadet einer nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestehenden Bewilligungspflicht – folgende Maßnahmen an eine wasserrechtliche Bewilligung gebunden:
Im RIS seit
20.06.2018
Im Schongebiet sind nachstehende Maßnahmen der Wasserrechtsbehörde drei Monate vor ihrer Durchführung unter Anschluss geeigneter Planunterlagen anzuzeigen (§ 114 WRG 1959):
Im RIS seit
20.06.2018
Im Schongebiet sind nachstehende Kontrollmaßnahmen einzuhalten:
Im RIS seit
20.06.2018
Detailkarte 1: Teilbereich Schnabelberg
(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
20.06.2018
Detailkarte 2: Teilbereich Schnabelberg
(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
20.06.2018
Detailkarte 3: Teilbereich Schnabelberg und Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel
(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
20.06.2018
Detailkarte 4: Teilbereich Schnabelberg und Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel
(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
20.06.2018
Detailkarte 5: Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel
(Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
20.06.2018
Detailkarte 6: Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel
(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
20.06.2018
Detailkarte 7: Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel
(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
20.06.2018
Detailkarte 8: Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel
(Anm.: Anlage 8 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
20.06.2018
Detailkarte 9: Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel
(Anm.: Anlage 9 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
20.06.2018
Detailkarte 10: Teilbereich Glashüttenberg – Hütterkogel
(Anm.: Anlage 10 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
20.06.2018
Detailkarte 11: Teilbereich Eibenberg
(Anm.: Anlage 11 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
20.06.2018
Übersicht Schongebiet Waidhofen an der Ybbs
(Anm.: Anlage 12 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
20.06.2018
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