Aufhebung der Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950 | Omnilex
20001281•Aufhebung der Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950
Aufhebung der Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950
20001281Aufhebung der Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950Ordinance07.04.2020
Verordnung über die Aufhebung der Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950
StF: LGBl. Nr. 27/2020
Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 7. April 2020 aufgrund der §§ 15 und 43 Abs. 4a des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 23/2020, verordnet:
Verordnung über die Aufhebung der Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950
Im RIS seit
08.04.2020
§ 1 Im RIS seit
Aufgrund des Erlasses des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 6. April 2020, GZ 2020-0.221.712, werden die Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden betreffend Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950 aufgehoben.