Kundmachung über die Änderung der monatlichen Vergütung und der monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten
StF: LGBl. Nr. 89/2025
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 3 der NÖ Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2024, LGBl. Nr. 46/2024:
Im RIS seit
02.12.2025
Art. 1 Im RIS seit
Ab 1. Jänner 2026 lauten der in § 2 Abs. 1 der NÖ Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2024, LGBl. Nr. 46/2024, festgesetzte Betrag für die monatliche Vergütung und die in § 3 Abs. 2 festgesetzten monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten wie folgt:
Neue monatliche Vergütung gemäß § 2 Abs. 1:
€ 7,05 pro m² Nutzfläche;
Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Strom inklusive Warmwasser gemäß § 3 Abs. 2 Z 1:
€ 0,72 pro m² Nutzfläche;
Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Heizung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2:
€ 0,72 pro m² Nutzfläche.
Im RIS seit
02.12.2025