Die NÖ Landesregierung hat am 15. September 2015 aufgrund des § 70 Abs. 3 des NÖ Krankenanstaltengesetzes, LGBl. 9440-39, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds
Die Verordnung über die Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, LGBl. 9450/2, wird wie folgt geändert:
§ 1 lautet:
„§ 1
Der Faktor, um den der Beitrag des Landes Niederösterreich erhöht wird, wird für das Jahr 2016 mit 3,6 % festgelegt.“
In § 2 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1.
Dem § 2 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 88/2015 tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.“