Die NÖ Landesregierung hat am 3. Mai 2016 aufgrund des § 10 Abs. 3 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. 5025-11, verordnet:
Änderung der NÖ Schülerheim-, Lern- und Arbeitsmittelbeitragsverordnung
Die NÖ Schülerheim-, Lern- und Arbeitsmittelbeitragsverordnung, LGBl. 5025/3, wird wie folgt geändert:
- § 1 Abs. 1 lautet:
„(1) Der Schülerheimbeitrag an öffentlichen Landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen beträgt für Schüler, die im angegliederten Schülerheim
mit zwei Semestern
Fünftage-Unterrichtswoche
€ 3.003,–
Sechstage-Unterrichtswoche
€ 3.304,–
mit einem Semester
Fünftage-Unterrichtswoche
€ 1.501,50
Sechstage-Unterrichtswoche
€ 1.652,–
die kein Semester dauert
je Fünftage-Unterrichtswoche
€ 75,–
je Sechstage-Unterrichtswoche
€ 82,50
Vollverpflegung
Verpflegung ohne Frühstück und Abendessen
mit zwei Semestern
Fünftage-Unterrichtswoche
€ 1.671,–
€ 1.337,–
Sechstage-Unterrichtswoche
€ 1.838,–
€ 1.470,–
mit einem Semester
Fünftage-Unterrichtswoche
€ 835,50
€ 668,50
Sechstage-Unterrichtswoche
€ 919,–
€ 735,–
die kein Semester dauert
je Fünftage-Unterrichtswoche
€ 41,70
€ 33,40
je Sechstage-Unterrichtswoche
€ 45,90
€ 36,80“
- Im § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 27/2016 tritt mit 5. September 2016 in Kraft.“