Die NÖ Landesregierung hat am 20. Dezember 2016 aufgrund des § 11 des NÖ Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. 9205 in der Fassung LGBl. Nr. 103/2016, verordnet:
Änderung der NÖ Mindeststandardverordnung (NÖ MSV)
Die NÖ Mindeststandardverordnung, LGBl. 9205/1, wird wie folgt geändert:
- Im § 1 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:
„628,32 Euro“ durch „633,35 Euro“
„471,24 Euro“ durch „475,01 Euro“
„314,16 Euro“ durch „316,67 Euro“
„144,51 Euro“ durch „145,67 Euro“.
- Im § 1 Abs. 2 werden die Beträge wie folgt ersetzt:
„209,43 Euro“ durch „211,11 Euro“
„157,08 Euro“ durch „158,34 Euro“
„104,72 Euro“ durch „105,56 Euro“
„48,17 Euro“ durch „48,56 Euro“.
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Im § 2 wird der Betrag „67,33 Euro“ durch den Betrag „67,87 Euro“ ersetzt.
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Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 1 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 104/2016 treten am 1. Jänner 2017 in Kraft.“