Der Landtag von Niederösterreich hat am 6. Juli 2017 beschlossen:
Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006
Das NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060, wird wie folgt geändert:
§ 38 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Erhalter der Kindergärten sind ermächtigt, in Vollziehung dieses Gesetzes insbesondere folgende Daten von Kindern zum Zweck der Erfüllung von Aufgaben nach diesem Gesetz automationsunterstützt zu verarbeiten:
§ 38 Abs. 3 lautet:
„(3) Die Landesregierung ist in Vollziehung dieses Gesetzes ermächtigt, zum Zweck der Wahrnehmung der Aufsicht nach diesem Gesetz sowie der Planung und Steuerung des Kindergartenwesens die in Abs. 1 angeführten Daten automationsunterstützt zu verarbeiten und diese den Erhaltern der Kindergärten zu Zwecken der Verrechnung von Beiträgen an Eltern (Erziehungsberechtigte) zu übermitteln.“
Im § 41 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 38 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 67/2017 tritt mit 1. September 2017 in Kraft.“