Die NÖ Landesregierung hat am 12. Dezember 2017 aufgrund des § 15 Abs. 8 des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015, LGBl. Nr. 85/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 69/2017, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau
Die Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau, LGBl. Nr. 118/2015, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „€ 44,35“ durch den Betrag „€ 44,86“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „€ 44,35“ durch den Betrag „€ 44,86“ und der Betrag „€ 25,65“ durch den Betrag „€ 25,94“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 Z 3 wird der Betrag von „€ 37,49“ durch den Betrag „€ 37,92“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag von „€ 25,65“ durch den Betrag „€ 25,94“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag von „€ 37,49“ durch den Betrag „€ 37,92“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 Z 1 wird der Betrag von „€ 25,65“ durch den Betrag „€ 25,94“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 Z 2 wird der Betrag von „€ 37,49“ durch den Betrag „€ 37,92“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 5 wird der Betrag von „€ 18,76“ durch den Betrag „€ 18,97“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 6 wird der Betrag von „€ 37,49“ durch den Betrag „€ 37,92“ ersetzt.
Im § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 1 Abs. 1, 2, 3, 5 und 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 101/2017 treten am 1. Jänner 2018 in Kraft.“