Die NÖ Landesregierung hat am 8. Jänner 2019 aufgrund des § 11 des NÖ Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. 9205 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2018, verordnet:
Änderung der NÖ Mindeststandardverordnung (NÖ MSV)
Die NÖ Mindeststandardverordnung, LGBl. 9205/1, wird wie folgt geändert:
- Im § 1 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:
„647,28 Euro“ durch „664,10 Euro“
„485,46 Euro“ durch „498,08 Euro“
„323,64 Euro“ durch „332,06 Euro“
„148,88 Euro“ durch „152,75 Euro“.
- Im § 1 Abs. 2 werden die Beträge wie folgt ersetzt:
„215,76 Euro“ durch „221,37 Euro“
„161,82 Euro“ durch „166,02 Euro“
„107,88 Euro“ durch „110,68 Euro“
„49,62 Euro“ durch „50,91 Euro“.
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§ 1a entfällt.
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Im § 2 wird der Betrag „69,36 Euro“ durch den Betrag „71,16 Euro“ ersetzt.
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§ 3 Abs. 1 erster Satz lautet:
„Die Geldleistungen nach §§ 1 und 2 sind 12 Mal pro Jahr zu gewähren.“
- Dem § 5 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 1 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2019 treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.“