Die NÖ Landesregierung hat am 8. Jänner 2019 aufgrund des § 15 Abs. 8 des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015, LGBl. Nr. 85/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2018, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau
Die Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau, LGBl. Nr. 118/2015, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „€ 44,86“ durch den Betrag „€ 45,88“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „€ 44,86“ durch den Betrag „€ 45,88“ und der Betrag „€ 25,94“ durch den Betrag „€ 26,53“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 Z 3 wird der Betrag „€ 37,92“ durch den Betrag „€ 38,78“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „€ 25,94“ durch den Betrag „€ 26,53“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag „€ 37,92“ durch den Betrag „€ 38,78“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 Z 1 wird der Betrag „€ 25,94“ durch den Betrag „€ 26,53“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 Z 2 wird der Betrag „€ 37,92“ durch den Betrag „€ 38,78“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 5 wird der Betrag „€ 18,97“ durch den Betrag „€ 19,40“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 6 wird der Betrag „€ 37,92“ durch den Betrag „€ 38,78“ ersetzt.