Die NÖ Landesregierung hat am 18. Juni 2019 aufgrund des § 17 NÖ Landes-Bedienstetengesetz, LGBl. 2100 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2019, verordnet:
Änderung der NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1
Die NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1, LGBl. Nr. 47/2015, wird wie folgt geändert:
§ 2 lautet:
„§ 2
Schriftliche Prüfung
(1) Die schriftliche Prüfung umfasst den Gegenstand Kanzleiwesen:
(2) Die schriftliche Prüfung erfolgt am Computer.
(3) Bei der schriftlichen Prüfung ist bei der Wahl der Aufgabenstellung darauf zu achten, dass die Prüfung innerhalb von 1 Stunde abgelegt werden kann.
Im § 5 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1. Folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 50/2019 tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft.“