Der Landtag von Niederösterreich hat am 24. Februar 2022 beschlossen:
Änderung des NÖ Straßengesetzes 1999
Das NÖ Straßengesetz 1999, LGBl. 8500, wird wie folgt geändert:
§ 24 lautet:
„§ 24
Verordnungsermächtigung-Umgebungslärm
Die Landesregierung hat durch Verordnung unter Bedachtnahme auf das umzusetzende Unionsrecht sowie die Erfahrungen und Erkenntnisse im Bereich des Lärmschutzes, der Lärmminderung und der Lärmverhütung nähere Regelungen zu erlassen über:
Im § 25 wird am Ende der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und werden folgende Z 6 und Z 7 angefügt: